RICHTLINIEN UND ANWEISUNGEN
Die Ausübung einer Option bedeutet, dass der Inhaber der Option Gebrauch von seinem Recht macht, das zugrunde liegende Wertpapier zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Optionen werden über das Optionsausübungsfenster ausgeübt, das Sie unter dem Menüpunkt „Handel“ in der Trading-Plattform finden.
Bitte beachten Sie: Sowohl die Ausübung als auch das Verfallenlassen einer Option ist unwiderruflich.
Um Lieferungen bei auslaufenden Optionen und Futures-Optionen zu vermeiden, müssen Sie Ihre Positionen vor Handelsschluss des letzten Handelstags verlängern (rollen) oder schließen.
Anfragen zum Ausüben und Verfallenlassen einer Option können (unabhängig davon, ob sie über das Optionsausübungsfenster eingehen oder per Ticket über das Mitteilungscenter der Kontoverwaltung übermittelt werden1) folgendermaßen eingereicht werden:
Bei Aktienoptionen an den folgenden Handelsplätzen: | Ausübungsanfragen müssen spätestens bis zum folgenden Zeitpunkt beim Broker eingehen: | |
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Nordamerika | US-Optionsbörsen | 17:25 Uhr (US-Ostküstenzeit) |
Montrealer Börse | 16:30 Uhr (US-Ostküstenzeit) | |
Europa | Euronext | 17:50 Uhr (MEZ) |
Eurex (Deutschland und Schweiz) | 17:50 Uhr (MEZ) | |
IDEM | 17:50 Uhr (MEZ) | |
LIFFE | 17:50 Uhr (MEZ) | |
MEFF | 17:50 Uhr (MEZ) | |
Schweden | 17:50 Uhr (MEZ) | |
Asien/Pazifik | Australien | 16:25 Uhr (Australische Zeit/NSW) |
Japan | 15:30 Uhr JSZ (reichen Sie ein Ticket ein bzw. rufen Sie den Kundendienst an) |
Hinweise:
Bitte beachten Sie unbedingt, dass für bestimmte Produkte (z. B. OEX) frühere Fristen gelten. Dies ist abhängig von den Bestimmungen der jeweiligen Börse, an der das Produkt notiert ist. Ausübungsanfragen für diese Produkte sollten frühzeitig vor der Frist der Börse eingereicht werden, um sicherzustellen, dass der Broker die Börse rechtzeitig benachrichtigen kann.
Bei Futures-Optionen an folgenden Handelsplätzen: | Vorzeitige Ausübung |
Ausübungsanfragen müssen spätestens bis zum folgenden Zeitpunkt beim Broker eingehen: | |
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Nordamerika | NYMEX | K. A. | 15:30 Uhr (Ostküstenzeit USA) |
Nordamerika | GLOBEX/ECBOT | K. A. | 16:30 Uhr (US-Ostküstenzeit) |
Japan | TSEJ | Ja | 15:30 Uhr JSZ (reichen Sie ein Ticket ein bzw. rufen Sie den Kundendienst an) |
Der Broker unterstützt keine Optionsausübungen, Zuteilungen, Lieferungen oder anderweitigen Abwicklungsverfahren, die nach Einschätzung des Brokers zu unangemessenen Risiken oder betrieblichen Risiken/Schwierigkeiten führen würden. Zum Schutz vor solchen Szenarien im Vorfeld eines Verfallstags simuliert der Broker die Auswirkungen des Verfalls unter Annahme plausibler Kursszenarien und bewertet das Risikopotenzial jedes Kontos nach der Abwicklung. Wird in einem Konto auf Basis des voraussichtlichen Effekts der Abwicklung eine Verletzung der vom Broker festgelegten Margin-Anforderungen festgestellt, so kann der Broker eine Reihe von Schutzmaßnahmen für dieses Konto ergreifen, wie zum Beispiel: Liquidierung fällig werdender Positionen am letzten Handelstag, Verfall (Nichtausübung) im Geld liegender Long-Optionspositionen, unmittelbare Liquidierung von Basiswertpositionen mit Lieferung an/nach dem letzten Handelstag der Option, Liquidierung von Positionen in dem Umfang, wie es zum Beheben des Margindefizits nach Fälligkeit erforderlich ist, und die Beschränkung der Handelstätigkeiten im Konto auf ausschließlich positionsschließende Transaktionen.
Falls Sie einen Call-Spread (Long- und Short-Calls für den gleichen Basiswert) vor einem Ex-Tag des Basiswerts halten und falls Sie weder den Spread liquidiert noch den/die Long-Call(s) ausgeübt haben, behält sich IB das Recht vor: i) einen, mehrere oder alle Long-Call(s) auszuüben, und/oder ii) die Spreads ganz oder teilweise zu liquidieren (d. h. zu schließen) – wenn IB nach eigenem freiem Ermessen zu der Einschätzung kommt, dass: a) eine Zuteilung des/der Short-Calls wahrscheinlich ist und b) Ihr Konto grundsätzlich nicht über genügend Kapital verfügen würde, um die Verpflichtung zur Zahlung der Dividende oder die Margin-Anforderungen zu erfüllen. Falls IB den/die Long-Call(s) in diesem Szenario ausführt und Sie keine Zuteilung für den/die Short-Call(s) erhalten, können Ihnen Verluste entstehen. Wenn IB Ihre Spread-Position ganz oder teilweise liquidiert, ist es ebenfalls möglich, dass Ihnen Verluste entstehen oder ein Investmentergebnis erzielt wird, das nicht Ihren ursprünglichen Absichten spricht. Um dieser Situation vorzubeugen, sollten Sie Ihr Optionsportfolio und Ihr Kontokapital vor Ex-Tagen von Basiswerten genau prüfen und Ihr Konto und Risiko entsprechend verwalten.
Weitere Einzelheiten und Beispiele zu Lieferungsbeschränkungen finden Sie hier.
Im Optionsausübungsfenster können Sie entweder (i) eine Option vor dem Verfallstag ausüben oder (ii) der entsprechenden Clearingstelle „gegenteilige Absichten“ (Contrary Intentions) zu den gehaltenen Optionen mitteilen, z. B. der Options Clearing Corporation (OCC) bei Optionen, die von US-amerikanischen Börsen stammen. Das Optionsausübungsfenster ist außerdem zu verwenden, wenn Sie die Clearingstelle anweisen möchten, entgegen ihrer üblichen Verfahrensweise an einem Optionsfälligkeitstermin (z. B. „Expiration Friday“ bei US-amerikanischen Optionen) eine Option auszuüben. Wenn Sie nicht das TWS-Optionsausübungsfenster verwenden, um Optionen manuell anzupassen, folgen die Clearingstellen automatisch den folgenden Verfahrensweisen:
Bei Optionen, die an US-Optionsbörsen gehandelt und durch die Options Clearing Corporation (OCC) abgewickelt werden: |
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Sie müssen dem Broker „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie
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Bei Optionen, die an kanadischen Börsen gehandelt und über die Canadian Derivatives Clearing Corporation (CDCC) abgewickelt werden: |
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Sie müssen der CDCC „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie
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Bei Aktienoptionen, die an der Eurex gehandelt und über die Eurex Clearing AG (ECC) abgewickelt werden: |
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Sie müssen der ECC „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie
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Bei Aktienoptionen, die an der Liffe gehandelt und über das London Clearing House (LCH) abgewickelt werden: |
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Sie müssen dem LCH „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie
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Bei Aktienoptionen, die an der Euronext gehandelt und über Clearnet SA (CNET) abgewickelt werden: |
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Bei Aktienoptionen, die an der SEHK gehandelt und über das SEHK Options Clearing House (SEOCH) abgewickelt werden: |
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Sie müssen dem SEOCH „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie
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